Unsere Dienstleistungen sowie unsere Unternehmensstrukturen unterliegen permanenten Kontrollen durch eine branchenerfahrene Revisionsgesellschaft und regelmäßige Prüfungen durch externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Wir erfüllen den Standard nach IDW PS 951 n.F., Typ 2 und gewährleisten damit eine hochwertige Qualitätssicherung im Sinne unserer Mandanten.
Unsere Qualitätsstandards
- Regelmäßige Revisions- und Prüfungshandlungen durch anerkannte WP-Gesellschaften
- Zertifizierung der internen Kontrollsysteme nach IDW PS 951 n.F., Typ 2
- Zertifizierung unsere IT-Lösungen und Infrastruktur nach IDW PS 880
- Jährlicher Datenschutzbericht durch zertifizierten Datenschutzbeauftragten
- Kontrolle operativer Risiken durch Erstellung regelmäßiger Risikoberichte
- Individuelles Prüfungsrecht und Einsicht in der Prüfungsberichte für Auftraggeber
- durch definierte und dokumentierte Geschäftsprozesse im Front- und Back Office,
- durch den Einsatz stabiler und geprüfter IT-Infrastruktur,
- und durch stetige Aus- und Fortbildung unser Mitarbeiter.
- durch einen respektvollen und qualifizierten Umgang mit Kreditnehmern,
- durch lösungsorientierte Vorgehensweisen,
- und durch ein professionelles Beschwerdemanagement.
- dank einer Unternehmensführung auf Basis verbindlicher Geschäftsplanungen,
- durch Sicherstellung eines aussagekräftigen nternehmensreportings,
- mit Hilfe regelmäßiger Prüfungen durch externe Prüfer sowie
- durch monatliche Analyse der Portfolio- und Produktentwicklung.
Wir nehmen unsere operativen Risiken ins Visier
- Detailliert definierte und dokumentierte Geschäftsprozesse im Front- und Back Office
- Einsatz stabiler und geprüfter IT-Infrastruktur
- Regelmäßige Prüfung der Mitarbeiter durch interne Kontrollen
- Organisierte Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter
- Permanente Einbindung von Revisionsmaßnahmen durch Dritte
Wir vermeiden Imageschäden und Reputationsverluste
- Fixierung der Vorgehensweisen im Umgang mit Kreditnehmern
- Etablierung eines organisierten Beschwerdemanagements
Wir haben die Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken im Blick
- Unternehmensführung auf Basis verbindlicher Geschäftsplanungen
- Sicherstellung eines regelmäßigen Unternehmensreportings
- Regelmäßige Prüfung wirtschaftlicher Verhältnisse durch externe Prüfer
- Monatliche Analyse der Portfolio- und Produktentwicklung
Mandanteninformation zum Beschwerdemanagement
1. Ziel des Beschwerdemanagements
Für uns steht die Zufriedenheit unserer Kunden an erster Stelle. Es ist uns deshalb wichtig, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Kritik zu äußern. Wir sehen diese als Impuls und Anregung, unsere Leistung und unser Handeln zu überprüfen, zu hinterfragen und im Wege eines stetigen Verbesserungsprozesses zu verbessern.
Wir haben eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vereinbart. Ziel des Beschwerdemanagements ist es, die angemessene und schnelle Bearbeitung von Kundenbeschwerden sicherzustellen. Eingehende Beschwerden werden ausgewertet, um wiederkehrende Probleme oder Fehler zu beheben.
2. Verfahren der Beschwerdebearbeitung
Als Beschwerde gilt jede Äußerung der Unzufriedenheit im Zusammenhang mit den Geschäftsaktivitäten der HmcS-Gruppe, die eine natürliche oder juristische Person (Beschwerdeführer) formuliert. Unser Ziel ist es, jede Beschwerde möglichst direkt persönlich oder telefonisch im konstruktiven Dialog mit dem Beschwerdeführer zu lösen. Sollte dies einmal nicht gelingen, ist für die Bearbeitung von Beschwerden die Abteilung „Beschwerdemanagement“ zuständig. Beschwerden können sowohl elektronisch als auch schriftlich und mündlich an uns gerichtet werden.
Elektronische Beschwerden richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse:
beschwerdemanagement@hmcs.com
Schriftliche Beschwerden senden Sie bitte an:
HmcS Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Beschwerdemanagement
Brüsseler Straße 7 - 30539 Hannover
3. Für die Bearbeitung der Beschwerde benötigen wir folgende Angaben:
- vollständige Kontaktdaten des Beschwerdeführers (Referenznummer, Vor- und Zuname, Adresse, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse)
- Angabe, was mit der Beschwerde erreicht werden soll (z.B. Fehlerbehebung, Verbesserung von Dienstleistungen, Klärung einer Meinungsverschiedenheit)
- Beschwerdegrund und Beschreibung des Sachverhalts
- Zum Verständnis des Vorgangs erforderliche Unterlagen (sofern vorhanden)
- Sofern sich der Beschwerdeführer namens und im Auftrag einer anderen Person an uns wendet, eine Vertretungsberechtigung dieser Person
4. Der Beschwerdeprozess
Der Beschwerdeführer erhält eine Eingangsbestätigung. Eine Antwort erfolgt je nach Komplexität der Beschwerde in einem angemessenen Zeitraum. Ist dies nicht möglich, erhält er einen Zwischenbescheid. Kann die Beschwerde zeitnah abschließend bearbeitet werden, so erhält der Beschwerdeführer bereits an Stelle der Eingangsbestätigung die Antwort. Diese Antwort kann auch telefonisch erfolgen.
Gibt die HmcS-Gruppe der Beschwerde des Beschwerdeführers nicht vollständig statt, erhält der Beschwerdeführer eine verständliche Begründung.